STATUTEN

der Sektion Radfahren des SVC CILAG AG , Schaffhausen

1.  Name, Sitz
1.1 Unter dem Namen "Sektion Radfahren des SV Cilag AG" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Schaffhausen.
1.2 Die Sektion ist Mitglied des Sportverein Cilag AG (SVC) und anerkennt dessen Statuten.
2.  Zweck
2.1 Der Veloclub bezweckt, den Mitarbeitern der Firma sowie deren Familienangehörigen Gelegenheit zur Ausübung des Radsportes zu bieten. (keine Velorennen)
3.  Mitgliedschaft
3.1 Mitglieder des Veloclub können sämtliche Mitarbeiter der Firma und deren im selben Haushalt wohnenden Angehörigen sein.
4.  Mittel
4.1 Die Finanziellen Mittel bestehen aus:
  • Mitgliederbeiträgen
  • Erlös aus Veranstaltungen
  • Zuwendung des SVC
5.  Organisation
5.1 Verein
 
5.1.1 Die Organe des Vereins sind:
  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Revisoren
5.1.2 Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:
  • Wahl des Vorstandes
  • der Revisoren
  • der SVC-Delegierten
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Genehmigung des Budgets
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  • alle übrigen, gemäss Gesetzt oder Statuten zwingend der GV vorbehaltenen Befugnisse
5.2 Vorstand
 
5.2.1  Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern er konstituiert sich selbst.
5.2.2  Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig
5.2.3 Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, welche nicht nach Gesetz oder Statuten anderen Organen vorbehalten sind.
5.2.4 Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führt der Präsident zusammen mit einem oder weiteren Vorstandsmitgliedern.
5.3 Revisoren
 
 5.3.1  Die Generalversammlung wählt auf die Dauer von jeweils zwei Jahren zwei Rechnungsrevisoren, die nicht Mitglieder des Vereins zu sein brauchen.
6.  Vereinsjahr
6.1   Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
7. Ausschluss der persönlichen Haftung
7.1 Kein Mitglied darf über den von der GV festgesetzten Jahresbeitrag hinaus für die Verbindlichkeiten des Vereins in Anspruch genommen werden.
8. Schlussbestimmung
7.1 Diese Statuten sind in der konstituierenden Versammlung der Sektion Radfahren der Cilag AG am 13.08.1982 angenommen worden.