STATUTEN
der Sektion Radfahren des SVC CILAG AG , Schaffhausen
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1. Name, Sitz
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| 1.1 |
Unter dem Namen "Sektion Radfahren des SV Cilag AG" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Schaffhausen. |
| 1.2 |
Die Sektion ist Mitglied des Sportverein Cilag AG (SVC) und anerkennt dessen Statuten. |
2. Zweck
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| 2.1 |
Der Veloclub bezweckt, den Mitarbeitern der Firma sowie deren Familienangehörigen Gelegenheit zur Ausübung des Radsportes zu bieten. (keine Velorennen) |
3. Mitgliedschaft
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| 3.1 |
Mitglieder des Veloclub können sämtliche Mitarbeiter der Firma und deren im selben Haushalt wohnenden Angehörigen sein. |
4. Mittel
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| 4.1 |
Die Finanziellen Mittel bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Erlös aus Veranstaltungen
- Zuwendung des SVC
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5. Organisation
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| 5.1 |
Verein |
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| 5.1.1 |
Die Organe des Vereins sind:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Revisoren
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| 5.1.2 |
Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:
- Wahl des Vorstandes
- der Revisoren
- der SVC-Delegierten
- Abnahme der Jahresrechnung
- Genehmigung des Budgets
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- alle übrigen, gemäss Gesetzt oder Statuten zwingend der GV vorbehaltenen Befugnisse
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| 5.2 |
Vorstand |
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| 5.2.1 |
Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern er konstituiert sich selbst. |
| 5.2.2 |
Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig |
| 5.2.3 |
Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, welche nicht nach Gesetz oder Statuten anderen Organen vorbehalten sind. |
| 5.2.4 |
Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führt der Präsident zusammen mit einem oder weiteren Vorstandsmitgliedern. |
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| 5.3 |
Revisoren |
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| 5.3.1 |
Die Generalversammlung wählt auf die Dauer von jeweils zwei Jahren zwei Rechnungsrevisoren, die nicht Mitglieder des Vereins zu sein brauchen. |
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6. Vereinsjahr
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| 6.1 |
Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. |
7. Ausschluss der persönlichen Haftung
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| 7.1 |
Kein Mitglied darf über den von der GV festgesetzten Jahresbeitrag hinaus für die Verbindlichkeiten des Vereins in Anspruch genommen werden. |
8. Schlussbestimmung
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| 7.1 |
Diese Statuten sind in der konstituierenden Versammlung der Sektion Radfahren der Cilag AG am 13.08.1982 angenommen worden. |